Ablauf Trennung
Ehegatten haben die Möglichkeit, die rechtlichen Folgen ihres Getrenntlebens entweder über das Gericht oder aussergerichtlich zu regeln.
Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind, getrennte Wege zu gehen und zudem eine Einigkeit über die Folgen des Getrenntlebens besteht, so ist die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen die einfachste und kostengünstigste Variante der Trennung.
Aussergerichtliche Trennung mit Trennungsvereinbarung
Die aussergerichtliche Trennung wird mittels einer sogenannten Trennungsvereinbarung getroffen. Dies ist ein Vertrag, in welchem die Ehegatten die Modalitäten ihres Getrenntlebens schriftlich festhalten. In der Trennungsvereinbarung werden folgende Themen geregelt (siehe auch rechtlicher Hintergrund einer Trennung u./o. Scheidung):
- Zuteilung der ehelichen Wohnung
Änderung Mietvertrag
- Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes
Um bei einer späteren Scheidung Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich ein Inventar zu erstellen.
- Kinderbelange,
Obhut = Wohnsitz der Kinder, Betreuungs-, Besuchs-, Feiertags- und Ferienrecht
- Unterhaltsbeitrag Kinder
- Ehegattenunterhalt
Die Unterhaltsbeiträge werden nicht nach Budget gerechnet, sondern mit dem Grundbetrag für die Eltern wie für die Kinder.
- Steuern etc.
Sobald die Ehegatten den gemeinsamen Haushalt aufgelöst haben, können sie bei der zuständigen Steuerverwaltung die getrennte Veranlagung beantragen. Steuertechnisch ist der ideale Trennungszeitpunkt am Anfang des Kalenderjahres.
- Evtl. Güterrecht
Bei der Trennung können die Vermögenswerte der Ehegatten aufgeteilt werden, müssen aber nicht. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall die Aufnahme der finanziellen Situation.
Sind die Ehepartner in einem späteren Zeitpunkt mit der Vereinbarung nicht mehr einverstanden, steht es ihnen frei, das Eheschutzgericht anzurufen und eine Änderung der Vereinbarung zu verlangen. Sie können sich aber auch selber, über neue Konditionen des Getrenntlebens, einigen.
Aussergerichtliche Trennungsvereinbarungen sind rechtlich verbindlich, so können z.B. die vereinbarten Unterhaltsbeiträge notfalls auf dem Betreibungsweg eingefordert werden.
Die Vorteile einer aussergerichtlichen Trennung liegen auf der Hand, kein Richter entscheidet, sondern die Ehepartner können verhandeln.
- Der finanzielle Spielraum lässt sich auslotsen, genauso der Betreuungsanteil resp. das Besuchsrecht. Teilweise braucht es eine Übergangslösung bis z.B. eine Partei im Beruf wieder „Fuss gefasst hat“.
- Es fallen keine horrenden Anwaltskosten an.
- Die Trennungsvereinbarung ist für den Richter bei einer späteren Scheidung wegweisend, deshalb empfiehlt es sich eine Fachperson wie ein/e Trennungsberater/in bei zu ziehen. Die Trennungsvereinbarung wird zusammen mit den Parteien erarbeitet.
Eine gerichtliche Trennung –Eheschutzverfahren- ist empfehlenswert, wenn eine Alimentenbevorschussung absehbar ist oder bei AHV-Bezügern, um in den Genuss der höheren Einzelrente zu gelangen.
Es ist also in jedem Fall sorgfältig abzuwägen, ob der Weg übers Gericht oder der aussergerichtliche Weg eingeschlagen werden soll. Spricht nichts für eine gerichtliche Trennung –Eheschutzverfahren- so ist die aussergerichtliche Trennung am kostengünstigsten und empfehlenswert.
Gerichtliche Trennung / Eheschutzverfahren
Wenn sich ein Ehepaar über die Regelung des Getrenntlebens nicht einigen kann oder sich einer der Ehepartner einer Lösungsfindung gar entzieht, so ist es empfehlenswert ein Eheschutzverfahren bei Gericht zu verlangen.
Bei der Trennung übers Gericht regelt das Eheschutzgericht, d.h. ein Einzelrichter, die Folgen des Getrenntlebens. Das Verfahren wird Eheschutzverfahren genannt. Das Gericht wird tätig auf Ersuchen eines der Ehegatten.
Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz eines der Ehegatten.
Das Gericht entscheidet über die Folgen des Getrenntlebens auf der Grundlage, der ihm eingereichten Unterlagen und in der Regel gestützt auf eine persönliche Anhörung der Ehegatten.
Das Eheschutzgericht regelt:
- Zuweisung der Familienwohnung inkl. Hausrat
- Zusprechung Kinder- und Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung
- Zuweisung der Obhut der Kinder
- Besuchsrecht
- Anordnung der Gütertrennung
- Verfügungsverbot, wenn die Gefahr besteht, dass eine Partei das Vermögen beiseiteschafft.
Das Gericht kann auch Ermahnungen an einen pflichtvergessenen Ehegatten aussprechen. So kann es einen Ehemann oder eine Ehefrau ermahnen, nichts mehr auf Kredit zu kaufen, einer bestimmten Ausbildung des Kindes zuzustimmen, sich ärztlich behandeln zu lassen oder eine Eheberatung oder eine Mediation aufzusuchen. Eine Gütertrennung kann auf Wunsch ausgesprochen werden.
Sind die Ehegatten ausserstande, die Gerichts- und Anwaltskosten aus eigenen Mitteln zu bezahlten, kann die sogenannte unentgeltliche Prozessführung in Anspruch genommen werden.
Sind sich die Ehegatten über die Folgen des Getrenntlebens einig und möchte ein Ehegatte in den Genuss der oben angesprochenen Vorteile eines Eheschutzverfahrens kommen (höhere Einzel-AHV-Rente oder eine Gütertrennung), so kann dem Gericht auch eine beidseitig unterzeichnete Trennungsvereinbarung zur Genehmigung eingereicht werden. Auf diese Weise können alle Ziele erreicht werden: Gerichtsurteil und einvernehmliche Lösung.
Was muss nach einer Trennung alles geändert und geregelt werden?
- Versicherungspolicen neu abschliessen
- Krankenkasse umschreiben, da meistens eine Familienpolice besteht
- Mietvertrag umschreiben
- Gemeinsame Konten auflösen
- Vollmachten z.B. bei Banken ändern
Was wird bei einer Trennung nicht geregelt?
- Die Pensionskasse wird erst bei der Scheidung geregelt, geteilt wird das Pensionkassenguthaben per Einreichung Scheidung
- Erziehungsgutschriften der AHV
- Die Güteraufteilung kann, muss aber nicht, geregelt werden
- Die Parteien sind weiterhin gegenseitig erbberechtigt