Rechtlicher Hintergrund und Formales
Patientenverfügung
Rechtlicher Hintergrund:
Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Darin wird festgehalten, wie Sie zu medizinischen Behandlungsfragen stehen, falls Sie Ihren Willen eines Tages nicht mehr äussern können und/oder nicht mehr über die nötige Urteilsfähigkeit verfügen, um bestimmten Behandlungen zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Formales:
Es existieren keine Formvorschriften. Aus Gründen der einfachen Handhabung wird eine datierte und unterzeichnete schriftliche Form empfohlen. Ob handschriftlich oder maschinell ist unerheblich.
Empfehlung:
Es ist unmöglich, alle Situationen und Umstände in einer Patientenverfügung vorherzusehen. Deshalb ist es sinnvoll, auf einem Beiblatt zur Patientenverfügung darzulegen, von welchen Werten und Überzeugungen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen üblicherweise leiten lassen. Dazu gehören beispielsweise die eigene Haltung zu Lebensqualität, Würde, Schmerzlinderung, Kontrollverlust, Abhängigkeit und Zumutbarkeit. Dies vereinfacht Ihrem Willen zu entsprechen. Aktive Sterbehilfe kann mit einer Patientenverfügung nicht erwirkt werden. Es ist von Vorteil, wenn Sie Ihre Anordnungen im Voraus mit Ihren nächsten Angehörigen besprechen.
Aufbewahrung:
Das Dokument sollte an einer gut auffindbaren Stelle in den Wohnräumen aufbewahrt werden. Am besten mit anderen wichtigen persönlichen Dokumenten. Sie können diese natürlich auch bei Ihrem Vertrauensarzt oder einer nahestehender Person übergeben. Bei gewissen Krankenkassen kann man die Patientenverfügung auf der Versichertenkarte eintragen lassen.