sich entscheiden. mutig & befreiend.
Scheidung
Einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, ist nicht immer einfach und braucht etwas Zeit, Mut, Vetrauen und Kraft. Der Neubeginn kann unheimlich befreiend sein und voll von neuen Möglichkeiten.
Was muss geregelt werden?
In den folgenden Bereichen kann ich Sie lösungsorientiert unterstützen:
- Scheidungskonvention
- Berechnung Unterhaltsbeitrag für Ehepartner und Kinder
- Elterliche Sorge, Elternrechte und -pflichten
- Besuchsrecht und Betreuungsanteil
- Feiertags- und Ferienregelungen
- Wohnsitz der Kinder
- Berechnung Güterrecht
- Auflösung oder Übernahme von Wohneigentum
- Austrittleistung Pensionskassen
- Erziehungsgutschriften der AHV
Falls beide Parteien einverstanden sind, kann eine Scheidung jederzeit mit gemeinsamem Scheidungsbegehren, resp. mit einer Scheidungskonvention bei Gericht eingereicht werden. Falls keine Einigung da ist, muss eine Trennungszeit von zwei Jahren eingehalten werden, bevor ein einseitiges Scheidungsbegehren eingereicht werden kann.
Die Trennungszeit macht oft durchaus Sinn. Die Trennungspartner können sich an die neue Situation gewöhnen. Sie erhalten die Gewissheit, dass beispielsweise die Regelung rund um die Betreuung und das Besuchsrecht klappt. Ebenso weiss man dann, ob der Unterhaltsbeitrag genügt oder nicht, ob ein allfälliger beruflicher Wiedereinstieg oder eine Herabsetzung des Arbeitspensums funktioniert oder nicht. In der Phase der Trennungszeit können ganz leicht Änderungen vorgenommen, neue Lösungsansätze gesucht oder sogar neue Strategien entwickelt werden.
Eine Abänderung eines Scheidungsurteils ist ein ganz schwieriges – wenn auch nicht unmögliches – kostspieliges Verfahren.
Was ändert sich durch die Scheidung:
Die Gütertrennung tritt ein, und das Erbrecht gegenüber dem Expartner erlischt.