vorsorgen. vorausschauend & klar.

Vorsorge

Vorsorge hat nicht nur finanzielle Aspekte!

 

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrages und einer Patientenverfügung kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass in so einem Fall eine selbst ernannte Vertrauensperson  Ihre Angelegenheiten regelt. Die Vertrauensperson ist ermächtigt die von Ihnen angeordneten Maßnahmen, welche im Vorsorgeauftrag u./o. in der Patientenverfügung stehen, zu vollziehen.

Personensorge:
Regelung der Wohnsituation und die Veranlassung aller für die Gesundheit notwendigen Massnahmen

Vermögenssorge:
Verwaltung von Einkommen und Vermögen, Steuerdeklarationen und Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten

Mittels eines Vorsorgeauftrages und einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen rechtzeitig festhalten und für den Fall der Urteilsunfähigkeit vorsorgen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können ungewollte Massnahmen der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) vermieden werden.

Ich zeige Ihnen, was es braucht, damit der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung alle formellen Anforderungen erfüllt.

 

Letzte Lebenswünsche und Anweisungen für den Todesfall

Ein Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine schmerzhafte Erfahrung. Ihre klaren Anweisungen für die letzten Lebenswünsche und für den Todesfall machen es Ihrer Familie leichter, die anfallenden Aufgaben in Ihrem Sinne zu erfüllen. Dieses Dokument ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten rund um Ihr Sterben und Ihren Tod vorausschauend zu regeln. Im Übrigen dient es oftmals auch als ideale Gesprächsgrundlage/Gesprächsstütze, wenn jemand gerne im Voraus mit seinen Angehörigen über dieses – in unserem Kulturkreis eher schwierige Thema – sprechen möchte.

Ich bin Ihnen behilflich dabei,  die Anweisungen für den Todesfall auf Papier zu bringen.

 

Testament / Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wer erbt und wie der Nachlass zwischen den Erben aufgeteilt wird. Die Schweiz hat feste Regelungen, was Erbfolge und Pflichtteil betrifft. Ein Testament oder ein Erbvertrag haben formelle Vorschriften, an die es zu denken gilt. Besonders in Patchwork-Familien ist der Erbgang oft nicht mehr klar ersichtlich. In einigen Kantonen können, durch nicht frühzeitiges Regeln, hohe Erbschaftssteuern anfallen.

Im Erbrecht gibt es verschiedene Lösungsansätze:

  • Vorschlagszuweisung (nur bei gemeinsamen Kindern möglich)
  • Einsetzen eines Vor- resp. eines Nacherben
  • Nutzniessung
  • Abschluss eines Erbverzichtsvertrages mit den Pflichtteilserben (für mich eine schlechte Lösung, die ich aber immer wieder sehe)

 

Verhindern Sie Erbstreitigkeiten. Sorgen Sie vor und gleichen Sie aus (zum Beispiel hohe Studiengebühren, Vorerbbezüge). Regeln Sie frühzeitig und stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird.

 

Muss nicht, passiert aber:

 

weitere Infos

Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
Anweisungen für den Todesfall